Recht im besetzten Haus!

Willkommen im besetzten Haus!


Was kann ich tun?

Je mehr Leute im Haus sind, desto besser. Gerade in der frühen Phase des Aufbaus einer gemeinschaftlichen Nutzung fallen unheimlich viele Aufgaben an, zum Beispiel
– Transpis malen (Farbe, Pinsel, Transpistoffe mitbringen)
– Musik machen und für gute Laune sorgen
– Deinen Freund_innen bescheid geben, dass sie vorbei kommen sollen
– Keine Bilder machen, denn du weißt nicht ob es für die Menschen in Ordnung ist
fotografiert zu werden und es hilft nur der Polizei.
Du willst lieber nicht rein gehen? Natürlich gibt’s Unterstützungsmöglichkeiten von außen
– Vor Ort sein und Aufmerksamkeit auf das Geschehen lenken (Polizist_innen sind
oft viel weniger rabiat, wenn sie beobachtet werden)
– Menschenketten bilden, um das Gebäude zu schützen
– Musik machen und laut sein (Trillerpfeifen, Megaphone)
– Solidaritätskundgebunden organisieren (und an ihnen teilnehmen)
– Essen kochen, Kuchen mitbringen oder Tee in Thermoskannen

Besetzung, was heißt das juristisch?
„Mache ich mich strafbar, wenn ich ins Gebäude gehe oder mich dort am Aufbau
beteilige?“
Bei Besetzungen handelt es sich stets um einen Hausfriedensbruch; betroffen wäre hier die Eigentümer_in. Außerdem kann noch Sachbeschädigung dazu- kommen. Beides wird nur auf Anzeige der Betroffenen verfolgt, doch kann eine Strafverfolgung auch bei besonderem öffentlichen Interesse eingeleitet werden.
„Also habe ich das grundsätzlich richtig verstanden: den Besetzer_innen kann ziemlich was angehängt werden, wenn die Entscheidungsträger_innen sie fertig machen wollen.“
Genau, so ist es. Deshalb ist es auch sehr wichtig, dass Ihr nicht mit der Polizei redet, Fotos oder Videos macht. Das bringt Leute sehr schnell in große Schwierigkeiten. Das heißt für Menschen mit prekärem Aufenthalt, dass das Betreten des Hauses den Aufenthalt gefährden kann!

Was wenn die Polizei kommt?
Im Rahmen von Aktionen wie dieser gibt es viele Anlässe, auch ohne konkreten Vorwurf mit der Polizei in Konflikt zu geraten. Immer wieder geraten wir in (Personalien-)Kontrollen, uns werden Platzverweise ausgesprochen oder wir werden festgenommen Wenn die Polizei auftaucht, bleibt ruhig, sprecht mit den Menschen um Euch, wie ihr reagieren wollt. Wenn ihr angesprochen werdet: macht keine Aussage bei der Polizei! Personalien angeben? Die Polizei ist dazu berechtigt, sich den Personalausweis vorlegen zu lassen. Du bist verpflichtet, folgende Angaben zur Person zu machen: Name, (Melde-)Adresse, Familienstand (z.B. ledig) und Staatsangehörigkeit.

Es gibt auch Menschen die sich aus verschiedensten Gründen dazu entscheiden, ihre Personalien nicht anzugeben, dass kann aber längeren Gewahrsam, Fingerabdruck-Erfassung und andere Konsequenzen mit sich bringen. Also informiert Euch lieber im Vorhinein bevor ihr Personalien verweigert.
* Du wirst von der Polizei mitgenommen? Ruf beim EA an: 0761 – 4097251 *

Was sollte ich auf einer Besetzung dabei haben?
Check am besten mal kurz deine Taschen, ob alles was du dabei haben solltest, da ist und nichts von der no go Liste ausversehen mitgekommen ist.
Mitnehmen:
– Personalausweis
– Nummer das EA
– Zettel & Stift
– Wasser und Snacks
– Erste-Hilfe-Set
No-Go:
– Drogen
– Taschenmesser
– Pfefferspray
– Hunde
– Kontaktlinsen ( Pfefferspray)

Die Polizei hat sich meinen Namen aufgeschrieben, was jetzt?
Idealerweise hast du schon vor einer Aktion mit deinen Mitstreiter_innen über mögliche Konsequenzen und den Umgang damit geredet. Spätestens nach Polizeikontakt solltest du dir aber Gedanken machen, wie du weiter vorgehen möchtest. Hier einige Tipps:
– Schreib ein Gedächtnisprotokoll
– Melde dich bei deiner lokalen Antirepressionsgruppe (Infos dazu unten)
– Besprech dich mit anderen Betroffenen und Unterstützer_innen wie es jetzt weitergehen soll

Was wenn ich später Post bekomme?
Wenn im Rahmen eines Polizeieinsatzes deine Personalien aufgenommen wurden oder du später identifiziert wurdest, passiert meist eine ganze Weile erstmal gar nichts. Dann kommt irgendwann ein Brief, meist mit einer Vorladung. Da steht dann du sollt auf ein Polizeirevier kommen, um verhört zu werden. Bei einer polizeiliche Vorladung: mach keine Aussage, das macht es wenn dann nur schlimmer und hilft den Repressionsbehörden unseren Widerstand anzugreifen. Geh am besten mit dem Brief zur lokalen Antirepressionsgruppe und informier dich. Manchmal kommt auch direkt ein Strafbefehl, das ist kurz gesagt ein Versuch dich schuldig zu sprechen, ohne eine Gerichtsverhandlung. Leg am besten sofort Einspruch ein. Das geht formlos per Post innerhalb einer Woche. Und ja richtig geraten, meld dich am besten bei deiner lokalen Antirepressionsgruppe. Wenn du Post bekommst oder die Polizei bei dir vorbeischaut, vergess nicht, du bist nicht allein. Repression soll uns vereinzeln und hilflos machen, darüber zu reden hilft und macht den Umgang damit einfacher. Ein alter Spruch, aber immer noch aktuell: Solidariät ist eine Waffe.

Lokale Antirepressiongruppen
– EA Freiburg: Tel. 0761 – 409 72 51, jeden Montag 19h in der KTS, Web: eafreiburg.noblogs.org/
– Rote Hilfe: am 1. Donnerstag im Monat: 18:30 – 19:00 im Linken Zentrum (Glümerstr. 2), am 3. Donnerstag im Monat: 20:30 – 21:00 im Büro für Grenzenlose Solidarität (Grether Gelände), Web: freiburg.rote-hilfe.de
– ABC Südwest: abcsuedwest.noblogs.org/de

If cats could talk to cops they wouldn’t!

 

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